Verkehrspsychologische Praxis

 
Führerscheinberatung  
 
   

Kurse nach der MPU gemäß § 70 FeV

Als amtlich akkreditierter Kursmoderator führe ich für die AFN e.V. »Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV« durch.

Sie können an einem solchen Kurs teilnehmen, wenn Ihnen dieser in Ihrem MPU-Gutachten empfohlen (Nachschulungsempfehlung) wurde. Ferner benötigen Sie noch die Zustimmung Ihrer Führerscheinstelle.

Nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Anschließend erhalten Sie ohne eine nochmalige MPU Ihren Führerschein zurück.

Besondere Aufbauseminare vor der MPU gemäß § 43 und § 36 FeV

Diese besonderen Aufbauseminare führe ich ebenfalls für die AFN e.V. durch. Diese kommen für Sie infrage, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in der Probezeit und sind unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen aufgefallen
  • Ihre Führerscheinstelle hat Ihre Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar angeordnet
  • Sie sammelten Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister unter anderem durch eine Alkohol- oder Drogenauffälligkeit
  • Sie bewegen sich unter der 14 Punkte-Marke und wollen freiwillig Punkte abbauen (bis 8 Punkte Abbau von 4 Punkten; 9 bis 13 Punkte Abbau von 2 Punkten)
  • Sie erhielten bei mindestens 14 Punkten von Ihrer Führerscheinstelle die Auflage, an einem besonderen Aufbauseminar teilzunehmen. Nach Abschluss können Sie bei mir darüberhinaus an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen, um 2 Punkte abzubauen.