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Verkehrspsychologische Praxis |
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Verkehrspsychologische Beratung gemäß § 4 Abs. 9 StVG und § 71 FeVDie verkehrspsychologische Beratung richtet sich an Kraftfahrer,
Es droht Ihnen die MPU bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis. Mit der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung unterstütze ich Sie als verkehrspsychologischer Berater bei der Aufklärung der Ursachen Ihrer Verkehrsauffälligkeiten und entwickle mit Ihnen Strategien zur Vermeidung von weiteren Auffälligkeiten. Sie sichern nachhaltig Ihren Führerschein und reduzieren zudem Ihren Punktestand in Flensburg um zwei Punkte. Die Einzelgespräche unterliegen der beruflichen Schweigepflicht, sind also absolut vertraulich, und erstrecken sich über drei (60 Minuten) bis vier (45 Minuten) Sitzungen. Es finden keine Prüfungen oder Bewertungen statt. Am Ende der Beratungsstunden erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Behörde. Im Vorfeld benötige ich von Ihnen einen aktuellen Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg. Das Antragsformular können Sie auf der Seite des KBA oder über diesen Link herunterladen. Die verkehrspsychologische Beratung darf nur von Dipl.-Psychologen durchgeführt werden, die als verkehrspsychologischer Berater amtlich anerkannt sind und damit gleichsam einem aufwändigem Qualitätsmanagementsystem unterliegen. Weitere Informationen finden Sie hier. Für weitere Informationen, rufen Sie mich gerne an: (040) 380 233 22 |
http://fuehrerscheinberatung.knutz.de | vorbereitung auf die mpu in hamburg altona | november 11 |